Hinweisgeberschutz
LPI-Hinweisgeber-Meldestelle
LPI hat im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine Meldestelle für Hinweisgebende implementiert. Wir möchten Personen, die in einem beruflichen Kontext zu LPI stehen – gleich ob Mitarbeiter/-innen, ehemalige/r Kollege/Kollegin, Kunden, Lieferanten, Dritte – die Möglichkeit geben, uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen.
Ziel ist es, rechtswidrige und kritische Verhaltensweisen aufzuklären und abzustellen.
Unser internes Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze oder unseren Richtlinien.
Das Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung.
Wir setzen alles daran, eine ausreichende Berücksichtigung der berechtigten Interessen (Anonymität, Vertraulichkeit, Schutz vor Repressalien) der Hinweisgebenden, der betroffenen Personen, des Unternehmens sowie der Allgemeinheit zu gewährleisten.
Hier gelangen Sie zum LPI-Hinweisgebersystem:
https://lpi.hinweisgeberportal.de (Meldekanal über Bundesanzeiger Verlag)
Dieser Meldekanal gewährleistet auch anonyme Meldungen.
Ebenso können über den Bundesanzeiger Verlag über folgende Meldekanäle Hinweise an uns übermittelt werden:
- Hotline: 0800-1234-205 (Mo – Fr, 8-18 Uhr)
- Mail: [email protected]
- Post/Besuch:
Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
Besuch: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Hinweise können auch über sogenannte externe, staatlich eingerichtete Meldestellen übermittelt werden. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen und zur externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz: