LPI Ingenieurgesellschaft mbH

Qualifikationen

Ausgezeichneter Standard

Aufgrund der hohen Qualifikation unserer Mitarbeiter*innen können wir Ihnen technisch hochwertige Leistungen anbieten.

Der LPI Ingenieurgesellschaft mbH wurde von der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) für diesen Leistungsbereich das RAL Gütezeichen „Planung der Instandhaltung von Betonbauwerke“ verliehen. Die LPI arbeitet unter Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Planung der Instandsetzung von Betonbauwerken.

Darüber hinaus arbeitet unser Büro nach dem QualitätsManagement-System „Planer am Bau“ und ist hierfür durch den TÜV Rheinland ausgezeichnet worden.

PERSONENQUALIFIKATIONEN

(Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.)

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bestellungsgebiet „Betontechnologie, Betonbau“ vereidigt durch die Ingenieurkammer Niedersachsen
  • Zertifizierte Sachkundige Planer im Bereich Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Deutsches Institut für Prüfung und Überwachung e.V.)
  • Zertifizierte Sachkundige Planer im Bereich Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (GUEP – Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V.)
  • Betoningenieure VDB
  • Erweiterte betontechnologische Ausbildung (E-Schein)
  • SIVV-Schein (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen)
  • Beschichtungsinspektor / Paint Inspector FROSIO (Norwegian Professional Council for Education and Certification of Inspectors for Surface Treatment)
  • Fachplaner für Kathodischen Korrosionsschutz von Anlagen aus Stahlbeton nach ISO 15257 (Grad 4)
  • Bauwerksprüfer nach DIN 1076 und VDI 6200
  • Sachverständiger im Sinne des WHG / VAwS
  • Bauüberwacher Bahn OB/KIB
  • SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator)
  • Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen [nach DGUV-Regel 101-004, Anhang 6A (ehem. BGR 128)]
  • Sachkunde für Sanierung von Gebäudeschadstoffen [nach DGUV-Regel 101-004, Anhang 6B (ehem. BGR 128)]
  • Sachkunde Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Gefahrstoffen (nach TRGS 519, Anlage 3)
  • Fachkunde Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (nach TRGS 521)
  • Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV)
  • Internationale Schweißfachingenieure nach DVS-IIW
  • Schweißgüteprüfpersonal nach DVS-IIW
  • Verantwortliche für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen nach ZTV/SA und MVAS99
  • Sachkundenachweis zur Durchführung von Potentialfeldmessungen 
  • Qualifizierte Tragwerksplaner
  • DGNB-Auditor und DGNB-Consultant
  • BNK-Auditor im Bereich Nachhaltigkeit (BiRN)
  • Energergieeffizienzexperten – Wohngebäude (im Bereich Energieberatung)
  • Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure
  • Fachexperten BIM VDI
  • Professional Certification Foundation BIM
  • Sachverständige und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
  • Ingenieur für Technische Gebäudeautomation
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