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Erstellt von LPI Ingenieurgesellschaft mbH am 18.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Brückenmonitoring entwickelt sich zunehmend zum „Standardhilfsmittel“ für die tragwerksplanerische Bewertung von Bestandsbrücken. Die tragwerksplanerische Bewertung von Bestandsbrücken wird im Allgemeinen auf Grundlage der Nachrechnungsrichtlinien durchgeführt:
Angefangen mit der Nachweis-Stufe 1 wird die Tragfähigkeit zunächst noch mit „einfachen“ Nachweisen (z. B. lineares Stoffverhalten, ggf. Betrachtungen auf Basis der Bestandsstatik) geführt. Sollte dies nicht gelingen, so sind in der Stufen 2 oder 3 zunehmend anspruchsvollere Nachweismethoden (z. B. nichtlineare Nachweisführung, detailliertere Rechenmodelle) zu wählen, mit denen das tatsächliche Tragverhalten genauer abgebildet werden kann.
Spätestens ab Stufe 4 für Bahnbrücken und ab Stufe 3 für Straßenbrücken sollten die gewählten Tragmodelle durch Messungen am Bauwerk validiert werden. Derzeit etabliert sich dabei das Vorgehen der Probebelastung als gewissermaßen „Standardvorgehen“, bei dem das tatsächliche Tragverhalten unter Gebrauchslasten mit einem geeigneten Brückenmonitoring erfasst wird.
Der hier verwendete Begriff „Standard“ soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei der messtechnischen Erfassung des Bauwerksverhaltens um eine sehr komplexe Aufgabe handelt, die aktuell nur von wenigen Ingenieurbüros beherrscht wird.
Dabei unterscheidet sich das messtechnische Vorgehen bei Stahlbrücken von dem bei Spannbetonbrücken. Häufig werden folgende Messmethoden verwendet:
In diesem Jahr durften wir an zehn Brückenbauwerken ein Monitoringsystem installieren. Wir freuen uns sehr darauf, auch zukünftig unseren Beitrag dafür zu leisten, das Brückenmonitoring als Standardhilfsmittel für die tragwerksplanerische Bewertung von Brücken weiter zu etablieren.
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