Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude ab 2030

Mit Inkrafttreten des §40 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten verbindliche energetische Grenzen für Nichtwohngebäude im Bestand. Als Eigentümer ist die beste Zeit zu handeln bereits JETZT - und LPI unterstützt dabei.

Erstellt von LPI Ingenieurgesellschaft mbH am 12.10.2026

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Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude ab 2030: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung 


Der § 40 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) setzt ab 01.01.2027 verbindliche energetische Grenzen für bestehende Nichtwohngebäude: Die erste Stufe greift ab 2030, die strengere zweite Stufe ab 2033. Wer die Vorgaben nicht erfüllt und unter keine Ausnahme fällt, muss handeln. Eigentümer sollten den Sanierungsbedarf jetzt prüfen und Maßnahmen rechtzeitig planen. 

Ob für ein Gebäude Handlungsbedarf besteht, lässt sich durch eine gezielte energetische Bewertung klären. Dabei berücksichtigen wir die gesetzlichen Anforderungen sowie die geltenden Erfüllungs- und Ausnahmeregelungen. 

LPI unterstützt Sie dabei, aus diesen Anforderungen einen konkreten Fahrplan für Ihr Portfolio zu entwickeln: 

✅ Betroffenheit prüfen: Wir identifizieren, welche Gebäude unter die gesetzlichen Anforderungen fallen. 

✅ Maßnahmen konzipieren: Wir erarbeiten geeignete energetische Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben. 

✅ Portfolio priorisieren: Wir entwickeln eine sinnvolle Reihenfolge für die Umsetzung – abgestimmt auf gesetzliche Fristen, energetische Wirkung und Wirtschaftlichkeit.  

Als Generalplaner begleiten wir Sie von der ersten Bestandsanalyse über die Planung bis zur Umsetzung. Dabei bündeln wir die erforderlichen Fachdisziplinen und schaffen ein abgestimmtes Vorgehen für Ihren Gebäudebestand.  

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere aktuelle Bewertung eines umfangreichen Immobilienportfolios der öffentlichen Hand: Unsere Untersuchungen schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, um zukünftige gesetzliche Anforderungen an den Gebäudebestand frühzeitig zu berücksichtigen und erforderliche Maßnahmen strategisch und zielgerichtet zu planen. 

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